FiCoVision erbringt ausschließlich Leistungen, die BPO-Dienstleistern rechtlich erlaubt sind. Tätigkeiten, die nach deutschem Recht den steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen vorbehalten sind – darunter die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, steuerliche Beratung sowie prüferische oder testierende Tätigkeiten – werden nicht übernommen. Diese Aufgaben werden ausschließlich von unabhängigen Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern ausgeführt, die die Kunden beauftragen. Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und interne Richtlinien sind konsequent auf die Einhaltung des Steuerberatungsgesetzes und einschlägiger berufsrechtlicher Vorgaben ausgerichtet.
FiCoVision arbeitet ausschließlich auf Basis klar definierter Dienstleistungsverträge; eine AÜG findet nicht statt. Die Mitarbeitenden von FiCoVision sind organisatorisch und arbeitsrechtlich vollständig in die eigene Unternehmensstruktur eingebunden und unterliegen ausschließlich der fachlichen und disziplinarischen Weisung von FiCoVision – nicht der Weisung der Kunden. Dadurch besteht eine eindeutige und rechtssichere Abgrenzung zu Zeitarbeit oder anderen AÜG-Modellen. Die Verantwortung für Personaleinsatz, Kapazitätssteuerung, Prozessgestaltung und operative Leistungserbringung liegt vollständig bei FiCoVision und erfolgt im Rahmen vereinbarter SLAs.
Alle operativen Tätigkeiten erfolgen ausschließlich in den Systemen und Infrastrukturen der Kunden. Unternehmen und Konzerne stellen FiCoVision die notwendigen Arbeitsumgebungen, Zugänge und Governance-Vorgaben zur Verfügung, sodass die Datenhoheit jederzeit vollständig im Unternehmen verbleibt. Zugriffsrechte werden rollenbasiert vergeben und regelmäßig überprüft. Internationale Datentransfers sowie sämtliche Anforderungen aus der DSGVO – einschließlich Auftragsverarbeitung und spezieller Offshoring-Regelungen – werden in enger Abstimmung mit den Kunden umgesetzt und dokumentiert.
FiCoVision ergänzt die kundenseitige Infrastruktur durch eigene technische und organisatorische Maßnahmen zur Informationssicherheit. Dazu gehören verschlüsselte Verbindungen, Zugriffskontrollen, definierte Kontrollmechanismen, das Vier-Augen-Prinzip, sichere Kommunikationskanäle sowie ein transparentes Incident-Management. Die gesamte Service Delivery folgt klaren Compliance-Anforderungen, festgelegten Verantwortlichkeiten und dokumentierten Qualitätsprozessen.
FiCoVision arbeitet auf Basis einer strukturierten Governance-Architektur mit klar definierten Rollen, Verantwortlichkeiten und Eskalationswegen. Abläufe werden anhand dokumentierter Prozessketten, Arbeitsanweisungen, Verantwortungsmatrizen und verbindlicher SLA gesteuert. Jede Tätigkeit ist nachvollziehbar, prüfbar und revisionsfähig. Regelmäßige Abstimmungen, fachliche Reviews und strukturierte Kommunikationswege stellen sicher, dass Prozesse stabil, transparent und konsistent ausgeführt werden.
Die Prozessgestaltung orientiert sich an typischen Anforderungen aus GoBD, interner Revision und Abschlussprüfung. Prozessschritte, Zuständigkeiten und Kontrollpunkte werden angemessen dokumentiert und in prüfungssicherer Weise ausgeführt. Sofern Kunden eigene Verfahrensdokumentationen oder GoBD-Regelwerke einsetzen, arbeitet FiCoVision vollständig innerhalb dieser Vorgaben und unterstützt deren verlässliche Umsetzung in den operativen Abläufen.
FiCoVision verfügt über eine abgestimmte Versicherungsarchitektur, die – soweit marktüblich möglich – Cyberrisiken, berufliche Haftungsrisiken sowie ausgewählte operationelle Risiken sowohl auf deutscher als auch auf indischer Seite abdeckt. Zwischen FiCoVision GmbH und FiCoVision Pvt. Ltd. bestehen klar definierte und dokumentierte Vereinbarungen, die Leistungsumfang, Verantwortlichkeiten, Kontrollmechanismen, Berichtslinien und Transfer-Pricing regeln. Die operative Umsetzung in Indien erfolgt ausschließlich innerhalb dieser Governance-Struktur.